PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Gesetz


Falls du mal in Streitereien bezüglich eines Kaufvertrags verwickelt sein solltest, dann solltest du dich zumindest auf einen Paragraphen berufen können.

Für den Fall des Autokaufs trifft der erste Satz des § 433 des BGB zu, in dem es um bewegliche und unbewegliche Sachen, sowie Tiere als Gegenstand eines Kaufvertrags geht.

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