This entry was posted on Donnerstag, Juni 12th, 2008 um 17:07 and is filed under Allgemein. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.


PKW – Kaufvertrag
Wenige Schritte zum eigenen Auto
Gesetz
Falls du mal in Streitereien bezüglich eines Kaufvertrags verwickelt sein solltest, dann solltest du dich zumindest auf einen Paragraphen berufen können.
Für den Fall des Autokaufs trifft der erste Satz des § 433 des BGB zu, in dem es um bewegliche und unbewegliche Sachen, sowie Tiere als Gegenstand eines Kaufvertrags geht.
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