PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Unfallschäden unbedingt rechtzeitig melden


Die Kfz-Versicherung muss die Unfallschäden ihres Fahrzeugs nicht übernehmen, wenn der Schaden der zuständigen Kfz-Versicherung zu spät gemeldet wird.
Das hat ein Oberverwaltungsgericht jetzt entschieden. In dem verhandelten Prozess hatte ein Versicherungsnehmer der entsprechenden Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden erst nach mehr als 6 Monaten mitgeteilt. Die betreffende Kfz-Versicherung hatte nach ihren Geschäftsbedingungen allerdings eine Frist von einer Woche vorgeschrieben.
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass der Versicherungsnehmer sich über die geltenden Fristen zu informieren und diese auch einzuhalten hat. Die Versicherung muss den Schaden in einem solchen Fall nur übernehmen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der Versicherungsgesellschaft durch die verspätete Schadensmeldung kein Schaden entstanden ist.

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