PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Steuern sparen mit umweltfreundlichen Fahrzeugen


Neben der Abwrackprämie werden Käufer eines Neuwagens auch bei der Kfz-Steuer vom Staat entlastet. Das Fahrzeug muss dafür die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6 erfüllen.
Verbraucher, die sich bis zum 30.06.2009 ein solches Fahrzeug zulegen, müssen bis Ende 2010 keine Kfz-Steuer zahlen. Die Regelung gilt allerdings nur für PKW, Geländewagen und Sport Utility Vehicles (SUV), nicht für Wohnmobile, LKW, Busse oder Motorräder.
Die Regelung gilt rückwirkend bis vor den 05.11.2008. Alle Käufer eines förderungsfähigen Fahrzeugs, dass vor dem 05.11.2008 gekauft wurde und am Tag der Zulassung den Kategorien Euro-5 oder Euro-6 zugeordnet wurde, müssen 2009 keine Kfz-Steuer zahlen. Darüber hinaus werden für umweltfreundliche Fahrzeuge ab dem 01.09.2009 günstigere Konditionen bei der Kfz-Steuer eingeführt- die Höhe der Prämien richtet sich ab dann nach der dem CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs.

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