PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Zerkratzte Original-Lackierung nach abgeschlossenem Kaufvertrag


Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass ein Lackschaden, der zwischen dem Kauf und der Auslieferung eines Gebrauchtwagens auftritt, keinen ausreichenden Grund darstellt, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.

Hintergrund war die Klage eines Mannes, der einen Gebrauchtwagen mit 5.000 Euro angezahlt hatte und mit dem Händler die Vereinbarung getroffen hatte, dass der Wagen bis zur Zahlung des gesamten Preises auf dem Hof des Händlers stehen bleiben sollte. Auf dem Hof ist der Wagen dann zerkratzt worden, so dass Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und seine Anzahlung erstattet haben wollte.
Nachdem der Händler nicht auf die Forderungen des Käufers einging, hat dieser beschlossen, den Rechtsweg zu nehmen, um seinen Forderungen Geltung zu verschaffen: Im Urteil stellten die Richter allerdings fest, dass der zerkratzte Lack durch fachmännische Arbeit wieder hergestellt werden könne und deshalb die Beschädigung der Originallackierung kein Mangel ist, der zu einem fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag führen darf.

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