PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Porsche 911/997 Carrera 2 S Coupé für 5,50 Euro?


Eine interessante Geschichte, in dessen Mittelpunkt ein Porsche und ein umstrittener Kaufvertrag steht, hat sich auf der Internetplattform des Auktionsdienstleisters „ebay“ abgespielt. Der Verkäufer hatte einen Fehler gemacht.

Der Verkäufer wollte einen Porsche 911/997 Carrera 2 S Coupé mit einem Neuwert von rund 100.000 Euro über „ebay“ zum Verkauf anbieten und tat diese auch. Der Porsche war zu diesem Zeitpunkt erst seit eineinhalb Jahren neu zugelassen worden und hatte ungefähr 6.000 Kilometer gefahren. Nach acht Minuten, als das Höchstgebot gerade einmal 5,50 Euro erreicht hatte, merkte der Verkäufer jedoch, dass ihm bei der Auktion ein Fehler unterlaufen war und nahm sein Angebot zurück. Dass es ist allerdings nicht so einfach ist, ein eingestelltes Angebot mir nichts dir nichts zurückzunehmen, musste der Verkäufer dann feststellen.
Denn, derjenige Bieter, der zu dem Zeitpunkt, als der Verkäufer sein Angebot zurückgenommen hatte, mit seinem Gebot von 5,50 Euro der Meistbietende gewesen war, bestand nun darauf, den Porsche für 5,50 Euro gekauft zu haben- und wollte letztendlich sein Recht auf gerichtlichem Weg einklagen. Das Gericht gab schlussendlich aber dem Verkäufer recht, der sich gegen den Vollzug des Kaufvertrags gewehrt hatte. Es sei nämlich davon auszugehen, so das Gericht, dass der Porsche einen wesentliche höheren Preis erzielt hätte, wenn das Angebot nicht zurückgenommen worden wäre und das Gericht deswegen, wenn es der Klage stattgeben würde, den Verkäufer für die Korrektur seines Fehlers bestrafen würde- das Schadensersatzbegehren des Klägers wurde deshalb vom Gericht als nicht schutzwürdig zurückgewiesen.

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