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PKW – Kaufvertrag
Wenige Schritte zum eigenen Auto
Vorsicht bei Probefahrt
Wer sich einen neuen fahrbaren Untersatz berschaffen will, der beschäftigt sich in der Regel länger mit dem Thema. Angebote werden verglichen. Schnäppchen werden gesucht. Hat man dann endlich einen Kandidaten im Auge, tut man gut daran eine Probefahrt zu machen. Doch dabei sollte man eine ganze Reihe von Dingen beachten.
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Bevor die Probefahrt überhaupt losgeht, sollte man zunächst die wchtigsten Dinge vorweg klären. Am besten man schließt mit dem Händler eine Probefahrtvereinbarung ab. Darin sollte man alle wichtigen Punkte festhalten. Dazu gehört die Dauer der Probefahrt, die maximalen Kilometer die gefahren werden dürfen. Aber auch Dinge wie die Kaskobeteiligung im Schadesfall sollten hier schriftlich festgehalten werden.
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Ist die Vereinbarung erst einmal aufgesetzt, sollte man sich den Wagn noch einmal ganz genau anschauen. Sollte er gravierende Mängel aufweisen, wie defekte Scheinwerfer oder abgefahrenes Profil and den Reifen, sollte man die Probefahrt garnicht erst antreten. Wird man nämlich in einem solchen Fahrzeug kontrolliert, droht ein Bußgeld aufgrund der Mängel. Dies gilt tatsächlich auch wenn es sich nur um eine Probefahrt handelt. Kennt man sich mit Autos generell nicht gut genug aus um überhaupt einschätzen zu können, ob Alles seine Richtigkeit hat, solte man sich sowieso nicht alleine beim Händler blicken lassen, sondern nach Möglichkeit eine qualifizierte Person seines Vertrauens mit dabei haben.
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Während einer Probefahrt, darf man übrigens auch zu einer TÜV oder DEKRA Werkstatt fahren und dann den Wagen vom qualifizierten Personal durchchecken lassen. Diesen Service gibt es schon ab 60 Euro. Vorher sollte man jedoch einige Kilometer gefahren sein, damit der Motor erst richtig warm wird. Am besten, man fährt auch auf Landsrtaßen oder auf der Autobahn.
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Wichtige Tips rund um die Probefahrt, gibt es übrigens nicht nur für die Käufer sondern auch für die Händler. So sollte man niemandem, der keinen Ausweis oder Führerschein vorweisen kann, einen Wagen für eine Probefahrt überlasseen. Manchmal lohnt es sich auch mitzufahren und das Auto im Auge zu behalten. Denn wenn ein Fahrzeug nach einer Probefahrt nich wiedergebracht wird, gilt dies nicht als Diebstahl sondern als Unterschlageung. Die Versicherung zahlt in diesem Fall nichts.
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