PKW – Kaufvertrag

Wenige Schritte zum eigenen Auto

Kaufvertrag für Sicherheit auf beiden Seiten


Wenn man über den Verkauf seines Autos nachdenkt, dann kann das vielfältige Gründe haben. Aber gerade in Zeiten in denen die Bezinpreise auf einem hohen Level stagnieren, können sich viele Autobesitzer ihre „Benzinschleudern“ nicht mehr leisten. Doch oftmals bieten Händler eine viel zu geringe Summe an. Einen besseren Preis kann man erzielen, wenn das Auto von privat an privat verkauft wird. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. In jedem Fall sollte ein Kaufvertrag geschlossen werden. So ist der Verkäufer, aber auch der Käufer auf der sicheren Seite.
Auf verschiedenen Internetseiten bieten Anbieter zu diesem Thema Inhalt Website an. Hier gibt es Informationen und Tipps, vor allem aber können dort kostenlos Kaufverträge herunter geladen werden. Beim Verkauf des Autos sollte besonders darauf geachtet werden, dass immer ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird. In diesem Vertrag muss unbedingt der Name und die Anschrift des Käufers festgehalten werden. Ebenfalls sollte die Nummer des Personalausweises oder des Passes und die ausstellende Behörde mit vermerkt werden. Wichtig ist auch, dass die Unterschrift auf dem Vertrag mit der Unterschrift auf dem Ausweis ab geglichen wird. Natürlich muss der Käufer vollständig geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt, sein, damit das Geschäft rechtsgültig ist. Ansonsten muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben.

Als Verkäufer sind Sie dazu verpflichtet, den Käufer über Mängel und Schäden zu informieren. Empfehlenswert ist diese auch im Vertrag festzuhalten. Vorgelegt werden müssen Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, eventuell die HU- und AU-Bescheinigungen, das Serviceheft und auch die Wartungs- und Reparaturrechnungen. Bei einem Unfallwagen können Fotos und Gutachten hilfreich sein.

Aber auch der Käufer sollte einige Tipps beachten. Wenn nicht der Verkäufer selber mit Ihnen verhandelt, dann lassen Sie sich unbedingt die Vollmacht vom Verkäufer zeigen und dazu auch den Ausweis des Bevollmächtigten. Schreiben sie sich die Nummer des Ausweises auf, genau wie den Namen und die Anschrift. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle Zusatzausstattungen und Zubehör die mit verkauft werden, im Vertrag festgehalten und genau beschrieben sind. Als Käufer sollten Sie immer nur einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Dabei sollten sie den Namen des Verkäufers auf dem Vertrag mit dem Namen im Fahrzeugbrief vergleichen. Wenn von beiden Seiten diese Tipps beachtet werden, dann sind Käufer und Verkäufer bei einem privaten Verkauf eines Fahrzeuges auf der sicheren Seite.

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