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PKW – Kaufvertrag
Wenige Schritte zum eigenen Auto
Gebrauchtwagenmarkt nach Abwrackprämie
Aufgrund der im letzten Jahr eingeführten Abwrackprämie im Rahmen des Konjunkturpakets II ist der Gebrauchtwarenmarkt in Deutschland immens minimiert und die Nachfrage nach einem neuen Wagen nach dem Boom des letzten Jahres relativ gering.
Im Rahmen der so genannten „Umweltprämie“ konnte man sein altes Fahrzeug verschrotten lassen, um die Automobilindustrie anzukurbeln und die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen in Deutschland zu fördern – und dafür erhielt man die staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro. Demzufolge verlief der Automobilmarkt nach dem Hoch des letzten Jahres in den ersten Monaten des Jahres 2010 erst einmal gemächlich. Der deutsche Pkw-Markt (Neuwagen wie Gebrauchtwagen) habe laut einer Studie in den ersten Monaten des neuen Jahres ein Minus von 19,5 Prozent im Vergleich zu diesem Zeitraum im Jahr 2009 verbucht.
Gebrauchtwagen werden wieder teurer
Im April habe sich nun zumindest der Gebrauchtwarenmarkt in Deutschland nach dem Niedergang durch die Abwrackprämie wieder langsam erholt. Deutschlandweit seien im April 690 308 Gebrauchtwagen zugelassen worden, dies sind 7,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Auswirkungen hat dies auch auf die Preisgestaltung der Händler, wodurch Gebrauchtwagen wieder teurer werden.
Typische Mängel bei Gebrauchtwagen
Aufgrund dieser Studie gelangt man zu der Annahme, dass die Deutschen wieder Interesse an Gebrauchtwagen haben und die Nachfrage dafür vorhanden ist. Gebrauchtwagen werden als solche bezeichnet, weil sie mindestens einen Vorbesitzer hatten, der das Fahrzeug schon für einen gewissen Zeitraum gefahren hat. Der Kauf von Gebrauchtwagen ist eine günstige Variante für eine Neuanschaffung eines Fahrzeugs, allerdings sollte man dabei sehr vorsichtig und aufmerksam sein. Es lassen sich zwar keine generalisierenden Angaben machen, allerdings sind bei Gebrauchtwagen je nach Alter unterschiedliche Mängel zu erwarten. Händler und andere Gewerbetreiber sind zu einer zweijährigen Gewährleistung, die auch Sachmängelhaftung genannt wird, gesetzlich verpflichtet. Bei Gebrauchtwagen darf diese Gewährleistung auch auf ein Jahr verkürzt werden. Gewährleistet wird dabei der einwandfreie Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe, das zu diesem Zeitpunkt keine Mangel aufweist. Der übliche Verschleiß aus dem Verbrauch bis zu Verkauf fällt nicht darunter. „Arglistige Täuschung“ liegt vor und ist strafbar, wenn der Verkäufer dem Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe ihm bekannte Mängel verschweigt. Überprüfen Sie den Wagen deswegen genau und bestehen Sie auf mindestens eine Probefahrt. Von Privatleuten wird eine derartige Sachmängelhaftung meist komplett ausgeschlossen, deswegen sollte Sie das Fahrzeug in diesen Fällen noch gründlicher speziell auf die für das Fahrzeug typischen Mängel hin untersuchen. Im Internet gibt es auf verschiedenen Seiten, wie zum Beispiel jener des ADAC, eine Liste mit typischen Mängel für eine ganze Reihe von Fahrzeugen. Für einen ehrlichen Verkäufer besteht die Möglichkeit, sich zum Zeitpunkt des Verkaufs ein Gutachten über den Zustand des Autos einzuholen, in dem der Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Verkaufs genau dokumentiert ist. Sollte der neue Käufer den Verkäufer dann nach ein paar Wochen oder Monaten zur Rechenschaft und Zahlung ziehen wollen, ist es schriftlich festgelegt, dass er dafür nicht mehr aufkommen muss.
Um derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden, ist es am Besten, sich einen Verkäufer des Vertrauens für den neuen Gebrauchtwagen zu suchen und sich einfach vor dem Kauf sorgfältig über das Fahrzeug zu informieren und es auf die für ihn typischen Fehler hin gezielt zu untersuchen und ggf. auch den Verkäufer darauf ansprechen.
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